Abmahnung wegen Facebook-Button?

Neues Urteil: Abmahngefahr wegen Facebook Like Button |

Der Like-Button, der auf Millionen von Webseiten eingebunden ist, verstößt laut einem aktuellen Urteil des LG Düsseldorf gegen deutsches Recht. Nehmen Sie sich bitte 5 Minuten Zeit, um heraus zu finden, was das Urteil für Sie konkret bedeutet.

(Disclaimer: Alle mit * gekennzeichneten Links sind Partnerlinks/Affiliatelinks zu einem unserer Agenturpartner.)

  1.  Was hat das LG Düsseldorf zum Like-Button entschieden?
    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einbindung über die Tools von Facebook (Like Button) nicht erlaubt ist. Hintergrund war die Tatsache, dass das Facebook-Plug-In personenbezogene Daten der Webseitenbesucher ungefragt an Facebook überträgt.
  2. Gilt das Urteil auch für andere Seiten und Tools wie Twitter oder Google+?
    Das Urteil ist zwar nur zu Facebook ergangen. Es betrifft aber auch alle anderen Plug-Ins von Social-Media Seiten wie Twitter oder Google+, die personenbezogene Daten übertragen.
  3. Gilt das Urteil nur für Seiten von Unternehmern oder auch für Shops?
    Alle Seiten, die nicht ausschließlich privat sind können abgemahnt werden. Das betrifft Online- Shops, Seiten von Dienstleistern, Unternehmens-Seiten und Affiliate-Seiten oder Seiten mit Werbung.
    Aber auch private Seiten verstoßen gegen das Datenschutzrecht, wenn sie den Like-Button über das aktuelle Facebook-Plugin einbinden.
  4. Was müssen Seitenbetreiber jetzt tun?
    Nach Ansicht des LG Düsseldorf reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung auf den Facebook-Like-Button nicht mehr aus. Als Seitenbetreiber können Sie unter Umständen abgemahnt werden, wenn Sie die Tools, die Facebook & Co. zur Verfügung stellen weiterhin nutzen.
    Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann entfernen Sie die von Facebook zur Verfügung gestellten Page-Plug-Ins sowie Like- und Share-Buttons, die per Plug-In eingebunden sind, von Ihrer Seite. Gern können Sie auch uns damit beauftragen.

Falls Sie auf das Einbinden von Facebook-Funktionen nicht verzichten möchten, gibt es noch eine Alternative. Als Agenturpartner von eRecht24* können wir das „Safe Sharing-Plugin“ verwenden, welches ein rechtssicheres Einbinden des Facebook-Share-Buttons ermöglicht. Kontaktieren Sie uns gerne wegen weiteren Informationen zu dieser Lösung.

Weitere Tools, Plugins und Informationen zu rechtlichen Themen wie der DSGVO finden sie auf eRecht24*.